Lohnverrechnung

  • Beratung bei lohnsteuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Sonderfragen
  • Ausarbeitung von abgabenrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten,
  • Laufende Lohnabrechnung
  • Berechnung der mit den Dienstnehmern zusammenhängenden Abgaben (z.B.: Krankenkassenbeiträge, Lohnsteuer, Dienstgeberabgaben)
  • Erstattung der notwendigen Meldungen (z.B.: Anmeldungen, Abmeldungen, Beitragsnachweisungen, Jahreslohnzettel) an die zuständigen Behörden (z.B.: Krankenkasse, Finanzamt, Gemeinde)
  • Beratung und Vertretung bei Lohnsteuer und Sozialversicherungsprüfungen
  • Beratung und Schulung Ihrer Lohnverrechnungsmitarbeiter

In der Lohnverrechnung sind umfassende und ständig aktualisierte Fachkenntnisse von besonderer Bedeutung. Laufend wechselnde Bestimmungen im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht erfordern fortwährende Weiterbildung und Auseinandersetzung mit gesetzlichen Veränderungen.